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60 Jahre Kulturförderung nach §96 Bundesvertriebenengesetz

Am 19.3.2013 stellte Museumsdirektor Dr. Joachim Mähnert anlässlich des 60. Jubiläums die Kulturförderung des Bundes auf Grundlage des §96 Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) vor, welche auch die Finanzierungsbasis des Ostpreußischen Landesmuseums darstellt.

Wörtlich heißt es im §96:

Bund und Länder haben entsprechend ihrer durch das Grundgesetz gegebenen Zuständigkeit das Kulturgut der Vertreibungsgebiete in dem Bewusstsein der Vertriebenen und Flüchtlinge, des gesamten deutschen Volkes und des Auslandes zu erhalten, Archive, Museen und Bibliotheken zu sichern, zu ergänzen und auszuwerten sowie Einrichtungen des Kunstschaffens und der Ausbildung sicherzustellen und zu fördern. Sie haben Wissenschaft und Forschung bei der Erfüllung der Aufgaben, die sich aus der Vertreibung und der Eingliederung der Vertriebenen und Flüchtlinge ergeben, sowie die Weiterentwicklung der Kulturleistungen der Vertriebenen und Flüchtlinge zu fördern. Die Bundesregierung berichtet jährlich dem Bundestag über das von ihr Veranlasste.”

In der gut besuchten Veranstaltung im Rahmen unserer Reihe “Museum erleben” wurde einführend das historische Umfeld und die zunächst noch schwierige Situation der Vertriebenen in der jungen Bundesrepublik vorgestellt, welche u.a. mit dem Lastenausgleichgesetz verbessert werden sollte. Hierfür bedurfte es eine klare Regelung, wer in den Genuss dieser Leistungen kommen konnte – geregelt wurde dies alles schließlich im über 100 Paragraphen umfassenden BVFG von 1953. Heute findet es neben der Kulturförderung vorrangig bei Spätaussiedlern noch Anwendung.

Da die Flüchtlinge und Vertriebene selbstverständlich integriert, aber eben nicht in einer Form assimiliert werden sollten, dass sie als eigenständige Opfergruppe nicht mehr erkennbar gewesen wären, bedurfte es einer Förderung ihrer Kulturpflege, die angesichts der damals noch offenen Frage der Oder-Neiße-Grenze explizit auch Wirkung im Ausland entfalten sollte. Hierfür wurden im § 96 BVFG, dem so genannten Kulturparagraphen, Bund und Länder in die Pflicht genommen.

Die Bomben auf Königsberg 1944 im Kunstunterricht

Die exakte Formulierung des § 96 BVFG muss als Glücksfall eingeschätzt werden, da bei aller Sperrigkeit sich sein Auftrag als besonders zukunftsträchtig erwiesen hat. So wird ausdrücklich vom „Kulturgut der Vertreibungsgebiete“ gesprochen, was einen weiteren Rahmen umreißt als etwa eine Reduzierung auf die Vertriebenen selbst, wie es ein erster Entwurf auch vorsah. Auf dieser Basis erlischt der gesetzliche Auftrag der Kulturförderung nun eben nicht mit dem Ende der Erlebnisgeneration, davon abgesehen, dass auch die bereits 1953 genannten „Archive, Museen und Bibliotheken“ Einrichtungen darstellen, die grundsätzlich keinen befristeten Ansatz folgen, sondern qua Definition auf Langfristigkeit konzipiert sind. Dem §96 BVFG wohnt also eine unbefristete Verpflichtung der öffentliche Hände inne.

Eines der wichtigsten Stücke des OL, angeschafft mit Bundesmitteln: Der barocke Kreuzfuß aus Bernstein und Elfenbein

Gleichwohl haben sich über die verschiedenen Dekaden Auftrag und Ausstattung den jeweiligen Bedürfnissen und gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst. Herr Mähnert führte die jeweilige Finanzierung, die Zielgruppen und die dahinter stehende politische Intention aus. Sicher die größte Veränderung war der Trend zur Musealisierung in der 1982 verabschiedeten „Grundsatzkonzeption zur Weiterführung ostdeutscher Kulturarbeit“. Darin wurde unmissverständlich festgehalten, dass das kulturelle Erbe und die geistige Substanz der deutschen Kulturlandschaften des Ostens Teil der deutschen Kultur und nicht anders als andere Teile des kulturellen Nationalerbes zu behandeln seien.

Der große Königsberger Immanuel Kant hat Ostpreußen zwar nie verlassen; sein Erbe ist aber für ganz Deutschland und Europa von Bedeutung

Es kam entsprechend zur Gründung bundesgeförderter Landesmuseen, wissenschaftlicher Institute und zur Einführung der so erfolgreich wirkenden Kulturreferate für die kulturelle Breitenwirkung. All diese Maßnahmen kosteten Geld und waren daher mit einer wesentlichen Mittelsteigerung verbunden. Eine neue Phase der Kulturförderung wurde eingeläutet, die von der Wende 1989 noch weiter stimuliert wurde. Im Jahr 1992 wurden immerhin über 36 Millionen DM allein vom Bund zur Verfügung gestellt.

Obwohl 1997 eine einstimmige interfraktionelle Entschließung des Deutschen Bundestages festhielt, dass viele deutsche Heimatvertriebene zu „Botschaftern der Aussöhnung und Verständigung“ geworden seien und auch die Kulturförderung längst unter der Prämisse der Völkerverständigung stand, wurde in der Neukonzeption von 2000 die institutionelle Förderung gerade von vertriebenennahen Stiftungen und Vereinen ausgesetzt; dies betraf z.B. den Ostdeutschen Kulturrat oder die Kulturstiftung der Vertriebenen. Obwohl ausdrücklich eine Professionalisierung durch hauptamtliche Wissenschaftler gegenüber ehrenamtlicher Aktivitäten der Vertriebenen vorgesehen war, sank der Gesamtbetrag der institutionellen Förderung für Museen und Institute von gut 9 Millionen Euro 1998 auf nur noch 6 Millionen im Jahr 2006 und liegt auch heute noch bei knapp unter 8 Millionen Euro. Die Projektmittel sanken von knapp 6 Millionen auf ein Minimum von ca. 2,5 Millionen im Jahr 2004 und liegen heute bei etwa 3,5 Millionen Euro. Das Gesamtvolumen von gut 20 Millionen Euro 2013 liegt damit noch fast 3,5 Millionen Euro unter dem Wert von 1998, allerdings deutlich oberhalb des bislang tiefsten Wertes von ca. 14 Millionen Euro 2006. Dabei ist nicht nur die Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung als neue Institution in die Förderung aufgenommen worden, d.h. für die bereits etablierten Häuser ist der Kuchen noch kleiner geworden. Vielmehr muss betont werden, dass angesichts der immer geringer werdenden Kenntnisse von Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa und dem Wegbruch der Erlebnisgeneration Aufgaben und Verantwortung der nach §96 BVFG geförderten Kulturarbeit wesentlich zunehmen, welche mit den geringeren Fördermitteln indes immer schwerer zu bewerkstelligen sind.

Entwicklung der Bundesförderung nach §96 BVFG; Quelle: BKM

In diesem Zusammenhang stellte Herr Mähnert kurz sämtliche derzeit bundesgeförderte Einrichtungen des §96 BVFG vor. Am Beispiel des Ostpreußischen Landesmuseums wurde gezeigt, wie zukunftsorientiert Kulturarbeit in diesem Sektor sein kann. Sein Museum hat 2012 erneut 10 Prozent mehr Besucher gewinnen können. Zudem wurden erstmals mehr Kinder und Jugendliche gezählt als Senioren, was zeigt, dass Ostpreußen keineswegs nur für die Erlebnisgeneration von Relevanz ist.

Dies ist allerdings nur möglich durch umfangreiche und aufwendige Kulturangebote. Das Museum zeigt jährlich 6-8 Wechselausstellungen in Lüneburg und darüber hinaus etwa die gleiche Zahl an verschiedenen Standorten in Deutschland sowie in Litauen, Polen und Russland. Zahlreiche Konzerte, Lesungen, Vorträge und Führungen binden trotz der 25 Jahre alten Dauerausstellung auch Stammbesucher. Zugleich rückt die grenzüberschreitende Kulturarbeit immer mehr in den Mittelpunkt seiner Arbeit. Gerade seine letzten Ausstellungsprojekte zur Hanse und den baltischen Herrenhäusern waren durch anspruchsvolle Kooperationen mit Kultureinrichtungen im ehemaligen Ostpreußen bzw. in Estland und Lettland verbunden. Immer wieder begeistert das große Interesse auch junger Menschen in den östlichen Nachbarländern an der alten deutschen Geschichte. Es steht zu hoffen, dass auch hierzulande dieser kulturelle Reichtum wieder mehr Würdigung erlangt.

Deutsche und polnische Schüler gemeinsam beim Denkmal zum Beginn des 2. Weltkriegs auf der Westernplatte bei Danzig

Das Museum wurde 2011 als erstes der nach §96 BVFG finanzierten Einrichtungen vom Museumsverband als professionell arbeitende Einrichtung zertifiziert und kann damit belegen, Teil der musealen scientic community in Deutschland und Europa zu sein.

Die nun anstehende Erweiterung um eine deutschbaltische Abteilung, die es zugleich ermöglichen wird, die lange überfällige Modernisierung der 25 Jahre alten Dauerausstellung anzugehen, wird einen weiteren Schub auslösen. Damit und mit der Ausweitung des musealen Themenspektrums, der endlich die Integration der Vertriebenen beinhaltet sowie den multiperspektivischen Blick auf den Umgang mit dem deutschen Kulturerbe in der Bezugsregion des Museums, wird das Ostpreußische Landesmuseum eine zukunftsträchtige Umsetzung des gesetzlichen Auftrags nach §96 BVFG zur Bereicherung aller Kulturinteressierten in Deutschland und Europa vorstellen.

Das "Scharffsche Haus" in der Heiligengeiststraße - bald der neue Haupteingang des Museums